Pflegehilfsmittel

Alles für die häusliche Pflege
 Nutzen Sie Ihren gesetzlichen

Anspruch auf biszu € 40,-pro Monat*

 * maximal € 480,- im Jahr für kostenfreie Pflegehilfsmittel.
Rechtliche Grundlagen
 Sie haben einen Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
und werden von einem Angehörigen, einem Freund oder einer anderen Privatperson
zu Hause gepflegt?
Dann übernimmt die Pflegekasse(§40 Abs. 2 SGB XI)
die Kosten von monatlich bis zu € 40,- für Pflegehilfsmittel
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme:

Der zu Pflegende muss in einen Pflegegrad eingestuft sein
(1, 2, 3, 4 oder 5).

Der zu Pflegende lebt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft,
nicht in einer stationären Senioreneinrichtung oder Pflegeheim.

Der zu Pflegende wird von einer Privatperson allein
oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst betreut.
 Wir kümmern uns um alle Formalitäten.

Wir prüfen Ihren Anspruch und stellen für Sie den Antrag auf Kostenübernahme
für Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse.

Sprechen Sie uns an!

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